Klage gegen Culpa Inkasso GmbH, Verfahren III
Zahlungsaufforderung eines Inkassounternehmens zugunsten einer Auftraggeberin, die unter der genannten Anschrift nicht existiert / Urteil zugunsten der Verbraucherzentrale ergangen
Allgemeine Verfahrensdaten
- Verfahrens-Typ:
- Unterlassungsklage
- Gerichts-Aktenzeichen:
- 2 U 25/26
- Zuständiges Gericht:
- OLG Stuttgart
- Tätige Organisation:
- Verbraucherzentrale Baden-Württemberg
- Geht vor gegen:
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Culpa Inkasso GmbH
Schockenriedstraße 8b
70565 Stuttgart
Deutschland - Eintrag ins Verbandsklageregister vorhanden:
-
Nein
- Müssen Interessierte sich anmelden, um von einem möglichen Ausgang des Verfahrens zu profitieren?:
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Nein
- Datum der Einreichung:
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- Datum der Zustellung an die Gegenpartei:
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- Datum der Beendigung des Verfahrens:
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- Standdatum:
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Zugehörige Dokumente
Das beantragt die Verbraucherzentrale
- Die Beklagte wird verurteilt, es zu unterlassen, zugunsten eines Dritten, der angeblich die Beklagte als Inkassodienstleisterin beauftragt hat („Auftraggeber“), Verbraucher zur Bezahlung einer angeblich mit dem Auftraggeber eingegangenen Mitgliedschaft aufzufordern, wobei die Beklagte als Auftraggeber eine Handelsgesellschaft mit einer Adresse in England angibt, ohne dass es bei dem Auftraggeber um eine in England registrierte Handelsgesellschaft handelt, wie geschehen in den Zahlungsaufforderungen der Beklagten nach Anlagen K 1 und/oder K 2.
- Die Beklagte wird weiter verurteilt, es zu unterlassen, Verbraucher zur Zahlung angeblich entstandener „tatsächlichen Mahnkosten des Auftraggebers“ aufzufordern, ohne den Rechtsgrund dieser „tatsächlichen Mahnkosten“ zu erläutern, wie geschehen gemäß Zahlungsaufforderungen der Beklagten nach Anlagen K 1 und/oder K 2.
Das Landgericht Stuttgart hat antragsgemäß zu Gunsten der Verbraucherzentrale ein Urteil gefällt (Az. 34 O 85/25 KfH). Die Beklagte hat die gegen das Urteil eingelegte Berufung zum OLG Stuttgart zurückgenommen. Die Entscheidung des Landgerichts ist damit rechtskräftig.