Klage gegen Procter & Gamble
Hustensaft mit „Honig“
Allgemeine Verfahrensdaten
- Verfahrens-Typ:
- Unterlassungsklage
- Gerichts-Aktenzeichen:
- 3-10 O 156/25
- Zuständiges Gericht:
- Landgericht Frankfurt a. M.
- Tätige Organisation:
- Verbraucherzentrale Baden-Württemberg
- Geht vor gegen:
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Procter & Gamble Germany Holding GmbH
Sulzbacher Str. 40
65824 Schwalbach i.T.
Deutschland - Eintrag ins Verbandsklageregister vorhanden:
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Nein
- Müssen Interessierte sich anmelden, um von einem möglichen Ausgang des Verfahrens zu profitieren?:
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Nein
- Datum der Einreichung:
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- Standdatum:
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Das beantragt die Verbraucherzentrale:
Die Beklagte wird verurteilt, es zu unterlassen, gegenüber Verbrauchern für ein Arzneimittel (Hustensirup) mit der Angabe „mit Honig“ zu werben, wie insgesamt geschehen auf der Website der Beklagten gemäß Screenshots nach Anlage K 1, wenn Honig in dem beworbenen Arzneimittel lediglich als Bestandteil eines Aromastoffs enthalten ist (Anlage K 2).