Klage gegen Helbig, Haarfreiheit Karlsruhe
Werbeaussage dauerhafte Haarentfernung / Verfahren durch Abgabe einer Unterlassungserklärung beendet
Allgemeine Verfahrensdaten
- Verfahrens-Typ:
- Unterlassungsklage
- Gerichts-Aktenzeichen:
- 25 O 9/26
- Zuständiges Gericht:
- Landgericht Mannheim
- Tätige Organisation:
- Verbraucherzentrale Baden-Württemberg
- Geht vor gegen:
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Saskia Helbig
M7 16-18
68161 Mannheim
Deutschland - Eintrag ins Verbandsklageregister vorhanden:
-
Nein
- Müssen Interessierte sich anmelden, um von einem möglichen Ausgang des Verfahrens zu profitieren?:
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Nein
- Datum der Einreichung:
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- Datum der Beendigung des Verfahrens:
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- Standdatum:
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Das beantragt die Verbraucherzentrale:
- Die Beklagte wird verurteilt, es zu unterlassen, gegenüber Verbrauchern im Internet mit der Behauptung zu werben und/oder werben zu lassen, die Beklagte würde entgeltlich eine „dauerhafte Haarentfernung“ ermöglichen, obwohl tatsächlich eine „dauerhafte“ Haarentfernung nicht gewährleistet werden kann, wie geschehen gemäß Screenshots nach Anlage K 3 und/oder K 4.
- Die Beklagte wird weiter verurteilt, es zu unterlassen, Verbrauchern im Internet den Abschluss eines kostenpflichtigen Vertrags zur Haarentfernung anzubieten und/oder anbieten zu lassen, wenn die Bestellfläche, mit der der Verbraucher seine Vertragserklärung abgibt, mit der Formulierung „Buchung abschließen“ versehen ist, wie geschehen gemäß Screenshots nach Anlage K 5.
- Die Beklagte wird weiter verurteilt, es zu unterlassen, Verbrauchern im Internet den Abschluss eines kostenpflichtigen Vertrags zur Haarentfernung anzubieten und/oder anbieten zu lassen, ohne den Verbraucher vor Abgabe von dessen Vertragserklärung in gesetzeskonformer Weise über dessen gesetzliches Widerrufsrecht zu informieren und/oder informieren zu lassen, wie geschehen gemäß Screenshots nach Anlage K 5.
Nach Einreichung der Klage wurde von der Beklagten eine Unterlassungserklärung abgegeben, weshalb seitens der Klägerin der Rechtsstreit für erledigt erklärt wird.