Klage gegen FINN GmbH, Verfahren II
Gesamtpreis bei Abonnementangebot
Allgemeine Verfahrensdaten
- Verfahrens-Typ:
- Unterlassungsklage
- Gerichts-Aktenzeichen:
- 4 HK O 2180/26
- Zuständiges Gericht:
- Landgericht München I
- Tätige Organisation:
- Verbraucherzentrale Baden-Württemberg
- Geht vor gegen:
-
FINN GmbH
Prinzregentenplatz 9
81675 München
Deutschland - Eintrag ins Verbandsklageregister vorhanden:
-
Nein
- Müssen Interessierte sich anmelden, um von einem möglichen Ausgang des Verfahrens zu profitieren?:
-
Nein
- Datum der Einreichung:
-
- Standdatum:
-
Das beantragt die Verbraucherzentrale:
- Die Beklagte wird verurteilt, es zu unterlassen, Verbrauchern im Internet den Abschluss eines Abonnementvertrags über die entgeltliche Nutzung von Fahrzeugen mit einer Gesamtlaufzeit 24 Monaten anzubieten, wenn die Beklagte den Verbraucher unmittelbar vor Abgabe von dessen Vertragserklärung nicht in hervorgehobener Weise über den Gesamtpreis informiert, den der Verbraucher an die Beklagte in jedem Fall zu bezahlen hat, wie geschehen im Abschnitt „Bestätigung“ im Bestellverlauf gem. Screenshots nach Anlage K 1, Seiten 15 ff.
- Die Beklagte wird weiter verurteilt, es zu unterlassen, Verbrauchern auf der Website der Beklagten den Abschluss eines Abonnementvertrags über die entgeltliche Nutzung von Fahrzeugen anzubieten, wenn der Verbraucher seine Vertragserklärung durch Betätigung einer Schaltfläche abgeben soll, die lediglich mit den Worten „Verbindlich bestellen“ beschriftet ist, wie geschehen im Bestellverlauf gem. Screenshots nach Anlage K 1, Seite 17.
- Die Beklagte wird weiter verurteilt, es zu unterlassen, Verbrauchern im Internet den Abschluss eines Abonnementvertrags über die entgeltliche Nutzung eines Fahrzeugs anzubieten, ohne den Verbraucher vor Abgabe von dessen Vertragserklärung in klarer und verständlicher Weise über das Bestehen oder Nichtbestehen des gesetzlichen Widerrufsrechts zu informieren, wobei eine Information in den AGB der Beklagten nicht genügt, wie geschehen im Bestellverlauf gem. Screenshots nach Anlage K 1 i.V.m. Anlage K 2, Seite 26, Ziffer 19.1.