Klage gegen Signal Iduna Krankenversicherung a.G.
Beratung zum Tarifwechsel bei der Krankenversicherung / Anerkenntnisurteil ergangen
Allgemeine Verfahrensdaten
- Verfahrens-Typ:
- Unterlassungsklage
- Gerichts-Aktenzeichen:
- 20 O 8/26
- Zuständiges Gericht:
- Landgericht Dortmund
- Tätige Organisation:
- Verbraucherzentrale Baden-Württemberg
- Geht vor gegen:
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SIGNAL IDUNA Krankenversicherung a.G.
Josef-Scherer-Str. 3
44139 Dortmund
Deutschland - Eintrag ins Verbandsklageregister vorhanden:
-
Nein
- Müssen Interessierte sich anmelden, um von einem möglichen Ausgang des Verfahrens zu profitieren?:
-
Nein
- Datum der Einreichung:
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- Datum der Beendigung des Verfahrens:
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- Standdatum:
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Das beantragt die Verbraucherzentrale
Die Beklagte wird verurteilt, es zu unterlassen, einem Verbraucher, der im Falle einer bestehenden privaten Krankenzusatzversicherung die Beklagte zum Zwecke eines Wechsel nach § 204 VVG zur Benennung gleichartiger Tarife aufgefordert hat (Anlage K 1), entgegenzuhalten, ein solcher Tarifwechsel sei nicht möglich, weil das gesetzliche Tarifwechselrecht nach § 204 VVG ausschließlich für die Krankenvollversicherung konzipiert worden sei, wie geschehen im Schreiben der Beklagten an den Verbraucher […], nach Anlage K 2.
Das Landgericht Dortmund hat antragsgemäß ein Anerkenntnisurteil erlassen.