Kostenbehaftete Anleihe statt vermeintlich sicheres Festgeldes
Irreführende Werbung ohne Hinweis auf den Ausgabeaufschlag / Anerkenntnisurteil der Deutschen Bank
Allgemeine Verfahrensdaten
- Verfahrens-Typ:
- Unterlassungsklage
- Gerichts-Aktenzeichen:
- 3-10 O 607/23
- Zuständiges Gericht:
- Landgericht Frankfurt am Main
- Tätige Organisation:
- Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt
- Geht vor gegen:
-
Deutsche Bank AG
Taunusanlage 12
60325 Frankfurt am Main
Deutschland - Eintrag ins Verbandsklageregister vorhanden:
-
Nein
- Müssen Interessierte sich anmelden, um von einem möglichen Ausgang des Verfahrens zu profitieren?:
-
Nein
- Datum der Einreichung:
-
- Datum der Beendigung des Verfahrens:
-
- Standdatum:
-
Zugehörige Dokumente
Der Kläger wendet sich dagegen, dass die Beklagte auf einem Plakat an der Tür ihrer Filiale in Halle für eine Geldanlage zu folgenden Bedingungen geworben: „2 Jahre Laufzeit, Bei Bedarf verfügbar, 100% Kapitalschutz, Jährliche Zinszahlung“ mit einer Verzinsung von „2,8 % p.a.“. Erst im Produktinformationsblatt wurde auf Kosten und Risiken (wie einem „Emittenten-/Bonitätsrisiko, „Preisänderungsrisiko“, „Liquiditätsrisiko“ sowie „Kündigung-/Wiederanlagerisiko“) hingewiesen. Danach waren 0,5 % des Nennbetrags als Ausgabeaufschlag zu leisten.
Mit Anerkenntnisurteil vom 10.04.2024 wurde der Beklagten untersagt, für eine Festzinsanleihe mit einem solchen Werbeflyer und den Angaben zu werben, die Geldanlage ermögliche 2,8 % p.a., wenn nicht in der Werbung auf den Ausgabeaufschlag von 0,5 % hingewiesen wird. (rechtskräftig)