Klage gegen Lidl Vertriebs-GmbH & Co.KG

Unzulässige Verweigerung der Auszahlung des Pfandes / Urteil ergangen.

Allgemeine Verfahrensdaten

Verfahrens-Typ: Unterlassungsklage
Gerichts-Aktenzeichen: 21 O 109/23 KfH
Zuständiges Gericht: LG Heilbronn
Tätige Organisation: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg
Geht vor gegen:

Lidl Vertriebs-GmbH & Co.KG
Max-Eyth-Straße 13
74638 Waldenburg
Deutschland

Registrierungspflicht:
No
Datum der rechtlichen Schritte:
Datum der Beendigung des Verfahrens:
Standdatum:

Es wurde beantragt, dass der Beklagten untersagt wird, einem Verbraucher, der in den Geschäftsräumen einen Pfandbon innerhalb der Verjährungsfrist vorlegt, die Auszahlung des Pfandes zu verweigern. 

Das Landgericht hat die Klage abgewiesen.