Klage gegen Rückgrat Sport-und Gesundheitscenter GmbH Freiburg

Fehlende Angabe des Gesamtpreises im Zusammenhang mit Abschluss eines Vertrages über Nutzung eines Sportstudios mit einer zwölfmonatigen Laufzeit / Urteil zugunsten der Verbraucherzentrale ergangen

Allgemeine Verfahrensdaten

Verfahrens-Typ: Unterlassungsklage
Gerichts-Aktenzeichen: 14 U 104/24
Zuständiges Gericht: Oberlandesgericht Karlsruhe
Tätige Organisation: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg
Geht vor gegen:

Rückgrat Sport-und Gesundheitscenter GmbH Freiburg
Mooswaldallee 4
79108 Freiburg
Deutschland

Eintrag ins Verbandsklageregister vorhanden:
Yes
Registrierungspflicht:
No
Datum der rechtlichen Schritte:
Datum der Zustellung an die Gegenpartei:
Standdatum:

Die Klägerin macht geltend, dass die Beklagte eine Premiummitgliedschaft mit einer Laufzeit von zwölf Monaten auf ihrer Internetseite bewirbt und dabei nicht den Gesamtpreis für zwölf Monate, sondern lediglich den Preis pro Woche angibt.

Nachdem das Landgericht Freiburg (Az. 12 O 85/23 KfH) in erster Instanz die Klage der Verbraucherzentrale abgewiesen hatte, bestätigte das Oberlandesgericht Karlsruhe die Rechtsauffassung der Verbraucherzentrale (Az. 14 U 104/24). Die Beklagte wurde antragsgemäß verurteilt.