Klage gegen Primus GmbH
Irreführende Werbung für geprägtes Blattgold. Verfahren durch Abgabe einer Unterlassungserklärung beendet.
Allgemeine Verfahrensdaten
Verfahrens-Typ:
Unterlassungsklage
Gerichts-Aktenzeichen:
7 O 8/24 KfH
Zuständiges Gericht:
Landgericht Konstanz
Tätige Organisation:
Verbraucherzentrale Baden-Württemberg
Geht vor gegen:
Primus GmbH
Max-Stromeyer-Straße 116
78467 Konstanz
Deutschland
Eintrag ins Verbandsklageregister vorhanden:
Yes
Registrierungspflicht:
No
Datum der rechtlichen Schritte:
Datum der Zustellung an die Gegenpartei:
Datum der Beendigung des Verfahrens:
Standdatum:
Die Klägerin wendet sich dagegen, dass die Beklagte im Zusammenhang mit dem Verkauf von hauchdünnem Blattgold irreführend mit der Behauptung wirbt, es handele sich dabei um einen nachgeprägten „Münzsatz“ der „offiziellen“ D-Mark.
Die Beklagte hat eine Unterlassungserklärung abgegeben. Das Verfahren wurde daher übereinstimmend für erledigt erklärt.