Klage gegen 1N Telecom GmbH, Verfahren II

Irreführende Spitzenstellungswerbung / Anerkenntnisurteil ergangen

Allgemeine Verfahrensdaten

Verfahrens-Typ: Unterlassungsklage
Gerichts-Aktenzeichen: 38 O 88/24
Zuständiges Gericht: LG Düsseldorf
Tätige Organisation: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg
Geht vor gegen:

1N Telecom GmbH
Prinzenallee 7
40549 Düsseldorf
Deutschland

Eintrag ins Verbandsklageregister vorhanden:
Yes
Registrierungspflicht:
No
Datum der rechtlichen Schritte:
Datum der Zustellung an die Gegenpartei:
Datum der Beendigung des Verfahrens:
Standdatum:

Die Klägerin wendete sich gegen eine irreführende Spitzenstellungswerbung der Beklagten auf deren Website mit der unwahren Angabe, bei der Beklagten handele es sich um den größten nicht-börsen-notierten „Telekom“-Anbieter. 

Vor dem Landgericht Düsseldorf (Az. 38 O 88/24) erkannte die Beklagte den Unterlassungsanspruch an, so dass Anerkenntnisurteil zugunsten der Verbraucherzentrale erging.