Unterlassungsklage gegen Deutsche GigaNetz GmbH

AGB unzulässig, da die Vertragslaufzeit eines Glasfaservertrags erst ab Freischaltung des Anschlusses beginnen soll.

Allgemeine Verfahrensdaten

Verfahrens-Typ: Unterlassungsklage
Gerichts-Aktenzeichen: III ZR 8/25
Zuständiges Gericht: BGH
Tätige Organisation: Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen
Geht vor gegen:

Deutsche GigaNetz GmbH
Schauenburgerstraße 27
20095 Hamburg
Deutschland

Eintrag ins Verbandsklageregister vorhanden:
Yes
Registrierungspflicht:
No
Datum der rechtlichen Schritte:
Standdatum:

Verfahrensende: offen