Klage gegen PENNY-Markt GmbH, Verfahren I
Irreführung über Regionalität von Champignons / Urteil zugunsten der Verbraucherzentrale ergangen
Allgemeine Verfahrensdaten
PENNY-Markt GmbH
Domstraße 20
50668 Köln
Deutschland
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Die Klägerin wendet sich dagegen, dass die Beklagte für Gemüse mit irreführenden Angaben zur Herkunft wirbt. Die Verbraucherzentrale hatte beanstandet, dass die Beklagte für Champignons mit dem Hinweis wirbt, diese stammten aus Deutschland, sofern die beworbenen Pilze tatsächlich aus einem anderen Ernteland stammten.
Gegen den Anbieter ist am 19.12.2024 antragsgemäß ein Urteil beim Landgericht Köln (Az. 81 O 29/24) ergangen. Die Berufung der Beklagten wurde durch das Oberlandesgericht Köln (Az. 6 U 34/25) als unbegründet zurückgewiesen und das Urteil des Landgerichts bestätigt. Die Beklagte hat Revision beim Bundesgerichtshof (Az. I ZR 239/25) eingelegt. Nachdem die Beklagte die Revision zurückgenommen hat, ist die Entscheidung des OLG Köln rechtskräftig.