Klage gegen AN Schweiz AG

Werbung für Nahrungsergänzungsmittel mit gesundheitsbezogenen Angaben / Versäumnisurteil ergangen (nicht rechtskräftig)

Allgemeine Verfahrensdaten

Verfahrens-Typ: Unterlassungsklage
Gerichts-Aktenzeichen: 36 O 9/25 KfH
Zuständiges Gericht: Landgericht Stuttgart
Tätige Organisation: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg
Geht vor gegen:

AN Schweiz AG
Leubernstr. 6
8280 Kreuzlingen
Schweiz

Registrierungspflicht:
No
Datum der rechtlichen Schritte:
Standdatum:

Die Klägerin wendet sich gegen die Werbung mit unzulässigen gesundheitsbezogenen Angaben für ein Lebensmittel in einer Zeitschrift.

Gegen den Anbieter ist antragsgemäß ein Versäumnisurteil (Az. 34 O 35/24 KfH) ergangen. Hiergegen hat der Anbieter Einspruch eingelegt. Das Verfahren wird nunmehr unter dem Az. 36 O 9/25 KfH geführt.