Klage gegen Wiesenhof Geflügel-Kontor GmbH

Irreführende Bewerbung von Wurstprodukten mit dem Hinweis „von regionalen Höfen“ / Urteil zugunsten der Verbraucherzentrale ergangen

Allgemeine Verfahrensdaten

Verfahrens-Typ: Unterlassungsklage
Gerichts-Aktenzeichen: I ZR 145/25
Zuständiges Gericht: Bundesgerichtshof
Tätige Organisation: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg
Geht vor gegen:

Wiesenhof Geflügel-Kontor GmbH
Paul-Wesjohann-Str. 45
49429 Visbek
Deutschland

Registrierungspflicht:
No
Datum der rechtlichen Schritte:
Datum der Beendigung des Verfahrens:
Standdatum:

Die Klägerin wendet sich dagegen, dass die Beklagte, die Wiesenhof Geflügel-Kontor GmbH, als verantwortliche Lebensmittelunternehmerin vorgeschnittene Wurstware aus Fleisch mit einer angeblich „regionalen“ Herkunft vermarktet bzw. vermarkten lässt, obwohl diese Wurstware in ganz Deutschland zum Kauf erhältlich ist und eine Regionalität damit nicht versprochen werden kann.

Die Klage wurde vom Landgericht Oldenburg (12 O 1501/24) abgewiesen. Das Oberlandesgericht Oldenburg (Az. 6 U 23/25) hat in zweiter Instanz auf die Berufung der Klägerin das Urteil des Landgerichts abgeändert und die Beklagte antragsgemäß zur Unterlassung verurteilt. 

Die Revision wurde nicht zugelassen. Die Beklagte hat Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesgerichtshof eingelegt (Az. I ZR 145/25). Vom BGH wurde die Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen.