Klage gegen Bonavita
Knuspermüsli in „Mogelpackung“ / Urteil ergangen (nicht rechtskräftig)
Allgemeine Verfahrensdaten
Verfahrens-Typ:
Unterlassungsklage
Gerichts-Aktenzeichen:
2 U 77/25
Zuständiges Gericht:
OLG Stuttgart
Tätige Organisation:
Verbraucherzentrale Baden-Württemberg
Geht vor gegen:
Bonavita spol. S.r.o
Hlavní 32
25163 Kunice-Vidovice
Deutschland
Eintrag ins Verbandsklageregister vorhanden:
Yes
Registrierungspflicht:
No
Datum der rechtlichen Schritte:
Datum der Zustellung an die Gegenpartei:
Standdatum:
Related Documents
Die Klägerin wendet sich dagegen, dass die Beklagte ein von ihr produziertes Müsli Discountmarktbetreibern zum Zwecke des Verkaufs an Verbraucher:innen in einer Umverpackung bereitstellt, die Verbraucher:innen über die tatsächliche Menge des in der Verpackung enthaltenen Müslis täuscht (sog. Mogelpackung).
Das Landgericht Stuttgart hat mit Urteil vom 23.05.2025 (Az. 33 O 56/24 KfH) die Klage abgewiesen. Hiergegen hat die Verbraucherzentrale Berufung zum OLG Stuttgart (Az. 2 U 77/25) eingelegt.