Klage gegen ADAC, Verfahren II
Abschluss von Versicherung ohne Beratung, ohne dass der Verzicht auf eine Beratung vom Verbraucher ausdrücklich erklärt wurde / Endurteil zugunsten der Verbraucherzentrale ergangen
Allgemeine Verfahrensdaten
Verfahrens-Typ:
Unterlassungsklage
Gerichts-Aktenzeichen:
3 HK O 9060/24
Zuständiges Gericht:
Landgericht München I
Tätige Organisation:
Verbraucherzentrale Baden-Württemberg
Geht vor gegen:
ADAC Versicherung AG
Hansastr. 19
80686 München
Deutschland
Eintrag ins Verbandsklageregister vorhanden:
Yes
Registrierungspflicht:
No
Datum der rechtlichen Schritte:
Datum der Zustellung an die Gegenpartei:
Standdatum:
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Die Klägerin wendet sich dagegen, dass die Beklagte vor Abschluss eines Versicherungsvertrags im Fernabsatzweg von Verbrauchern in nicht gesetzeskonformer Weise Beratungsverzichtserklärung einholt.
Das Landgericht hat der Verbraucherzentrale Recht gegeben und den Anbieter zur Unterlassung verurteilt (Az. 3 HK O 9060/24).