Klage gegen ADAC, Verfahren II
Abschluss von Versicherung ohne Beratung, ohne dass der Verzicht auf eine Beratung vom Verbraucher ausdrücklich erklärt wurde / Endurteil zugunsten der Verbraucherzentrale ergangen
Allgemeine Verfahrensdaten
- Verfahrens-Typ:
- Unterlassungsklage
- Gerichts-Aktenzeichen:
- 3 HK O 9060/24
- Zuständiges Gericht:
- Landgericht München I
- Tätige Organisation:
- Verbraucherzentrale Baden-Württemberg
- Geht vor gegen:
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ADAC Versicherung AG
Hansastr. 19
80686 München
Deutschland - Eintrag ins Verbandsklageregister vorhanden:
-
Ja
- Müssen Interessierte sich anmelden, um von einem möglichen Ausgang des Verfahrens zu profitieren?:
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Nein
- Datum der Einreichung:
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- Datum der Zustellung an die Gegenpartei:
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- Datum der Beendigung des Verfahrens:
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- Standdatum:
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Zugehörige Dokumente
Die Klägerin wendet sich dagegen, dass die Beklagte vor Abschluss eines Versicherungsvertrags im Fernabsatzweg von Verbrauchern in nicht gesetzeskonformer Weise Beratungsverzichtserklärung einholt.
Das Landgericht hat der Verbraucherzentrale Recht gegeben und den Anbieter zur Unterlassung verurteilt (Az. 3 HK O 9060/24).