Klage gegen 1N Telecom GmbH
1N Telecom GmbH sendet Verbrauchern postalische Angebote über den Abschluss von Telekommunikationsverträgen mit einer Laufzeit von 24 Monaten zu, ohne darin den Abschluss eines Vertrags mit einer Laufzeit von höchstens 12 Monaten anzubieten. Der BGH wies die Revision zurück.
Allgemeine Verfahrensdaten
- Verfahrens-Typ:
- Unterlassungsklage
- Gerichts-Aktenzeichen:
- I-20 UKl 6/24, I ZR 9/25
- Zuständiges Gericht:
- Oberlandesgericht Düsseldorf, BGH
- Tätige Organisation:
- Verbraucherzentrale Bundesverband
- Geht vor gegen:
-
1N Telecom GmbH
Flughafenstraße 103
40474 Düsseldorf
Deutschland - Eintrag ins Verbandsklageregister vorhanden:
-
Ja
- Müssen Interessierte sich anmelden, um von einem möglichen Ausgang des Verfahrens zu profitieren?:
-
Nein
- Datum der Einreichung:
-
- Datum der Zustellung an die Gegenpartei:
-
- Datum der Beendigung des Verfahrens:
-
- Standdatum:
-
Das OLG Düsseldorf hat am 26.11.2024 sein Urteil gesprochen. Der vzbv hat Revision eingelegt. Der BGH wies die Revision am 21.05.2026 zurück.