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Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt gegen Parship

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Der Online-Partnervermittler Parship versucht seine Nutzer:innen langfristig in teuren Verträgen zu halten. Nach Ansicht des vzbv sind die Klauseln zur Vertragsverlängerung aber unwirksam und können die Nutzer:innen jederzeit fristlos kündigen. Mit einer Musterfeststellungsklage kämpft der vzbv nun vor dem Oberlandesgericht Hamburg dafür, dass Verbraucher:innen die Verträge beenden können.

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Das Oberlandesgericht urteilt. Parteien können Rechtsmittel einlegen.

 

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Wichtige Fragen & Antworten (FAQ)

Kann ich mich von der Klage wieder abmelden?

Nein, eine Abmeldung von der Klage ist nicht mehr möglich.

 

Woraus ergibt sich ein fristloses Kündigungsrecht?

§ 627 BGB legt fest, dass man Verträge jederzeit kündigen kann, die ein besonderes Vertrauen in den Vertragspartner erfordern. Dies ist für die „klassische“ Partnervermittlung anerkannt. Im Internet kann nach unserer Auffassung nichts anderes gelten: Verbraucher:innen geben Parship ihr Innerstes preis und haben daher das Recht den Vertrag zu beenden - unabhängig von Fristen.