Klage gegen 1-2-3.tv

Grundpreis und Inhaltsstoffe bei Reinigungsmitteln / Anerkenntnisurteil ergangen

Allgemeine Verfahrensdaten

Verfahrens-Typ: Unterlassungsklage
Gerichts-Aktenzeichen: 4 HK O 9121/25
Zuständiges Gericht: Landgericht München I
Tätige Organisation: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg
Geht vor gegen:

1-2-3.tv GmbH
Bavariafilmplatz 7
82031 Grünwald
Deutschland

Eintrag ins Verbandsklageregister vorhanden:
No
Registrierungspflicht:
No
Datum der rechtlichen Schritte:
Datum der Beendigung des Verfahrens:
Standdatum:

Die Klägerin nimmt die Beklagte auf Zahlung einer Vertragsstrafe infolge eines Verstoßes gegen eine von der Beklagten übernommene strafbewehrte Unterlassungsverpflichtung in Anspruch.

Die Klägerin wendet sich außerdem gegen, dass die Beklagte im Internet gegenüber Verbraucher:innen für den Kauf von Reinigungsmitteln unter der Angabe von Preisen wirbt, ohne die in dem beworbenen Reinigungsmittel enthaltenen Inhaltsstoffe anzugeben und ohne den Grundpreis anzugeben, den Verbraucher:innen für 1 Liter des beworbenen Reinigungsmittels zu bezahlen hätten.

Die Beklagte hat den Klaganspruch anerkannt, so dass Anerkenntnisurteil ergangen ist (Az. 4 HK O 9121/25).