Klage gegen 1-2-3.tv
Grundpreis und Inhaltsstoffe bei Reinigungsmitteln / Anerkenntnisurteil ergangen
Allgemeine Verfahrensdaten
- Verfahrens-Typ:
- Unterlassungsklage
- Gerichts-Aktenzeichen:
- 4 HK O 9121/25
- Zuständiges Gericht:
- Landgericht München I
- Tätige Organisation:
- Verbraucherzentrale Baden-Württemberg
- Geht vor gegen:
-
1-2-3.tv GmbH
Bavariafilmplatz 7
82031 Grünwald
Deutschland - Eintrag ins Verbandsklageregister vorhanden:
-
Nein
- Müssen Interessierte sich anmelden, um von einem möglichen Ausgang des Verfahrens zu profitieren?:
-
Nein
- Datum der Einreichung:
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- Datum der Beendigung des Verfahrens:
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- Standdatum:
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Zugehörige Dokumente
Die Klägerin nimmt die Beklagte auf Zahlung einer Vertragsstrafe infolge eines Verstoßes gegen eine von der Beklagten übernommene strafbewehrte Unterlassungsverpflichtung in Anspruch.
Die Klägerin wendet sich außerdem gegen, dass die Beklagte im Internet gegenüber Verbraucher:innen für den Kauf von Reinigungsmitteln unter der Angabe von Preisen wirbt, ohne die in dem beworbenen Reinigungsmittel enthaltenen Inhaltsstoffe anzugeben und ohne den Grundpreis anzugeben, den Verbraucher:innen für 1 Liter des beworbenen Reinigungsmittels zu bezahlen hätten.
Die Beklagte hat den Klaganspruch anerkannt, so dass Anerkenntnisurteil ergangen ist (Az. 4 HK O 9121/25).