Klage gegen 1N Telecom GmbH, Verfahren II
Irreführende Spitzenstellungswerbung / Anerkenntnisurteil ergangen
Allgemeine Verfahrensdaten
Verfahrens-Typ:
Unterlassungsklage
Gerichts-Aktenzeichen:
38 O 88/24
Zuständiges Gericht:
LG Düsseldorf
Tätige Organisation:
Verbraucherzentrale Baden-Württemberg
Geht vor gegen:
1N Telecom GmbH
Prinzenallee 7
40549 Düsseldorf
Deutschland
Eintrag ins Verbandsklageregister vorhanden:
Yes
Registrierungspflicht:
No
Datum der rechtlichen Schritte:
Datum der Zustellung an die Gegenpartei:
Datum der Beendigung des Verfahrens:
Standdatum:
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Die Klägerin wendete sich gegen eine irreführende Spitzenstellungswerbung der Beklagten auf deren Website mit der unwahren Angabe, bei der Beklagten handele es sich um den größten nicht-börsen-notierten „Telekom“-Anbieter.
Vor dem Landgericht Düsseldorf (Az. 38 O 88/24) erkannte die Beklagte den Unterlassungsanspruch an, so dass Anerkenntnisurteil zugunsten der Verbraucherzentrale erging.