Klage gegen AN Schweiz AG
Werbung für Nahrungsergänzungsmittel mit gesundheitsbezogenen Angaben / Versäumnisurteil ergangen (nicht rechtskräftig)
Allgemeine Verfahrensdaten
Verfahrens-Typ:
Unterlassungsklage
Gerichts-Aktenzeichen:
36 O 9/25 KfH
Zuständiges Gericht:
Landgericht Stuttgart
Tätige Organisation:
Verbraucherzentrale Baden-Württemberg
Geht vor gegen:
AN Schweiz AG
Leubernstr. 6
8280 Kreuzlingen
Schweiz
Registrierungspflicht:
No
Datum der rechtlichen Schritte:
Standdatum:
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Die Klägerin wendet sich gegen die Werbung mit unzulässigen gesundheitsbezogenen Angaben für ein Lebensmittel in einer Zeitschrift.
Gegen den Anbieter ist antragsgemäß ein Versäumnisurteil (Az. 34 O 35/24 KfH) ergangen. Hiergegen hat der Anbieter Einspruch eingelegt. Das Verfahren wird nunmehr unter dem Az. 36 O 9/25 KfH geführt.