Klage gegen Bärenmarke

Der Anbieter wirbt damit, dass sein Produkt Erdbeeren enthält, obwohl es nur Erdbeeraroma beinhaltet. / Verfahren durch Abgabe einer Unterlassungserklärung erledigt

Allgemeine Verfahrensdaten

Verfahrens-Typ: Unterlassungsklage
Gerichts-Aktenzeichen: 7 HK O 17/24
Zuständiges Gericht: Landgericht Trier
Tätige Organisation: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg
Geht vor gegen:

Bärenmarke Vertriebsgesellschaft GmbH
Bahnhofstraße 37-43
54424 Thalfang
Deutschland

Eintrag ins Verbandsklageregister vorhanden:
Yes
Registrierungspflicht:
No
Datum der rechtlichen Schritte:
Datum der Zustellung an die Gegenpartei:
Standdatum:

Die Klägerin wendet sich dagegen, dass die Beklagte für ein Lebensmittel mit einer Zutat wirbt, die im Lebensmittel nicht enthalten ist.

Durch Abgabe einer Unterlassungserklärung seitens des Anbieters nach Klageerhebung hat sich der Rechtsstreit erledigt.