Bertreiben nicht existenter Forderungen und (Mahn-)kosten, die nicht entstanden sind
Die Klägerin wendet sich dagegen, dass die Beklagte für Dritte ersichtlich nicht bestehende Forderungen beitreibt und darüber hinaus Mahnkosten und Kosten für eine Bankrücklastschrift einfordert, die ersichtlich nicht entstanden sind.