Klage gegen Dertour
Unzureichende Informationen auf der Plattform eines beauftragten Dritten über die wesentlichen Eigenschaften der Pauschalreise unmittelbar vor Abgabe der Vertragserklärung des Verbrauchers / Verfahren durch Abgabe einer Unterlassungserklärung beendet
Allgemeine Verfahrensdaten
- Verfahrens-Typ:
- Unterlassungsklage
- Gerichts-Aktenzeichen:
- 88 O 75/24
- Zuständiges Gericht:
- Landgericht Köln
- Tätige Organisation:
- Verbraucherzentrale Baden-Württemberg
- Geht vor gegen:
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DERTOUR Deutschland GmbH
Humboldtstr. 140-144
51149 Köln
Deutschland - Eintrag ins Verbandsklageregister vorhanden:
-
Ja
- Müssen Interessierte sich anmelden, um von einem möglichen Ausgang des Verfahrens zu profitieren?:
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Nein
- Datum der Einreichung:
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- Datum der Zustellung an die Gegenpartei:
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- Datum der Beendigung des Verfahrens:
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- Standdatum:
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Die Klägerin wendet sich dagegen, dass die Beklagte unter Verstoß gegen die sog. Button-Lösung über ein Reisevermittlungsportal Pauschalreiseverträge vermitteln lässt, ohne dabei ihre Firmierung sowie die wesentlichen Eigenschaften der Reise rechtskonform angeben zu lassen.
Das Verfahren wurde nach Abgabe einer Unterlassungsklärung beendet.