Klage gegen Euro Collect GmbH

Geltendmachung eines „erhöhten Parkentgeltes“ ohne konkrete Darlegung der angeblich deliktischen Handlung bzw. Vereinbarung im Inkassoschreiben / Versäumnisurteil zugunsten der Verbraucherzentrale ergangen

Allgemeine Verfahrensdaten

Verfahrens-Typ: Unterlassungsklage
Gerichts-Aktenzeichen: 38 O 252/23
Zuständiges Gericht: Landgericht Düsseldorf
Tätige Organisation: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg
Geht vor gegen:

Euro Collect GmbH
Niederstraße 15
40789 Monheim
Deutschland

Eintrag ins Verbandsklageregister vorhanden:
Yes
Registrierungspflicht:
No
Datum der rechtlichen Schritte:
Datum der Zustellung an die Gegenpartei:
Datum der Beendigung des Verfahrens:
Standdatum:

Die Beklagte versendet als DienstleisterinDie Klägerin wendet sich dagegen, dass die Beklagte als Dienstleisterin Inkassoschreiben versendet., bei denen eine Forderung als „erhöhtes Parkentgelt“ ausgewiesen wird, wobei in dem Inkassoschreiben keine Information zum Forderungsgrund gegeben wurde. Insbesondere wurde weder Anlass noch Zeitpunkt der angeblichen deliktischen Handlung angegeben. Weiter wird beanstandet, dass in Forderungsschreiben für die Halterermittlung Auslagen geltend gemacht, ohne dass der angebliche Schuldgrund angegeben wurde.

Gegen das Unternehmen ist ein Versäumnisurteil ergangen (Az. 38 O 252/23).