Klage gegen Fin Express GmbH, Verfahren III

Die Aufforderung zur Bezahlung nicht bestellter, aber erbrachter Dienstleistungen ist unzulässig. Eine Einwilligung in den Erhalt von Werbung per Telefon ist freiwillig zu erteilen. Ist eine solche Einwilligung zwingend zu geben, damit eine Anfrage übersandt werden kann, liegt keine freiwillige Einwilligung vor. / Anerkenntnisurteil ergangen.

Allgemeine Verfahrensdaten

Verfahrens-Typ: Unterlassungsklage
Gerichts-Aktenzeichen: 3 HK O 6941/23
Zuständiges Gericht: LG Nürnberg
Tätige Organisation: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg
Geht vor gegen:

Fin Express GmbH
Südwestpark 67
90449 Nürnberg
Deutschland

Eintrag ins Verbandsklageregister vorhanden:
Yes
Registrierungspflicht:
No
Datum der rechtlichen Schritte:
Datum der Zustellung an die Gegenpartei:
Datum der Beendigung des Verfahrens:
Standdatum:

Die Klägerin wendet sich dagegen, dass die Beklagte Verbraucher:innen im Zusammenhang mit der Beschaffung von Finanzsanierungen entgeltpflichtige Vermittlungsverträge unterschiebt („Vermittlungsgebühr“). Weiter beanstandet die Klägerin, dass die Beklagte datenschutzrechtliche Vorschriften im Zusammenhang mit dem Setzen technisch nicht notwendiger Cookies verletzt und außerdem in unzulässiger Weise Einwilligungen zum Zwecke des Erhalts von Werbeanrufen und elektronischer Werbung (z.B. E-Mails) einholt.

Das Verfahren wurde am 5. Februar 2024 durch ein Anerkenntnisurteil zugunsten der Verbraucherzentrale beendet.