Klage gegen fit-inn GmbH & Co KG, Verfahren II
Fehlende Angabe Gesamtpreis bei Fitnessstudiovertrag mit vorgegebener Laufzeit
Allgemeine Verfahrensdaten
Verfahrens-Typ:
Unterlassungsklage
Gerichts-Aktenzeichen:
3 O 3/26 KfH
Zuständiges Gericht:
LG Waldshut-Tiengen
Tätige Organisation:
Verbraucherzentrale Baden-Württemberg
Geht vor gegen:
fit-inn GmbH & Co KG
Carl-Duisberg-Straße 5
79761 Waldshut-Tiengen
Deutschland
Eintrag ins Verbandsklageregister vorhanden:
Yes
Registrierungspflicht:
No
Datum der rechtlichen Schritte:
Datum der Zustellung an die Gegenpartei:
Standdatum:
Das beantragt die Verbraucherzentrale:
Der Beklagten wird untersagt, gegenüber Verbrauchern im Zusammenhang mit der Bewerbung zum Abschluss von Mitgliedsverträgen in einem Sportstudio mit einer vorgegebenen monatlichen Laufzeit nicht den Gesamtpreis, sondern lediglich den Preis für eine hiervon abweichende Zeiteinheit anzugeben, die einen Teil der Gesamtlaufzeit darstellt, wie geschehen gemäß Anlage K 2.