Klage gegen freenet

Die Verbraucherzentrale klagt gegen Unwirksame Klausel auf Lieferschein

Allgemeine Verfahrensdaten

Verfahrens-Typ: Unterlassungsklage
Gerichts-Aktenzeichen: 6 UKI4/24
Zuständiges Gericht: Schleswig-Holsteinisches OLG
Tätige Organisation: Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz
Geht vor gegen:

freenet DSL GmbH, vertr. d. d. Geschäftsführer Ingo Arnold, Antonius Fromme und Rickmann von Platen
Hollerstr. 126
24782 Büdesdorf
Deutschland

Registrierungspflicht:
No
Datum der Beendigung des Verfahrens:
Standdatum:
  • freenet DSL GmbH (freenet) fordert original Lieferschein für Gewährleistung
  • Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz klagte erfolgreich gegen diese Praxis

Eine Kundin wurde darauf hingewiesen, dass es ohne Originallieferschein keine Gewährleistung für das gekaufte Handy gebe. „Das ist ein klarer Verstoß gegen das Gewährleistungsrecht,“ so Stefan Brandt, Referent kollektive Rechtsdurchsetzung der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. „Wenn freenet diesen Nachweis verlangt, weicht das von den gesetzlichen Bestimmungen ab. Ein Lieferschein ist nicht notwendig, um von dem Gewährleistungsrecht Gebrauch zu machen“ Aus diesem Grund wurde das Unternehmen im April von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V. abgemahnt. Da das Unternehmen keine Unterlassungserklärung abgeben hat, klagte die Verbraucherzentrale und hat Recht bekommen.