Klage gegen HelloFresh, Verfahren III
Betreiben einer Forderung / Urteil zugunsten der Verbraucherzentrale ergangen
Allgemeine Verfahrensdaten
- Verfahrens-Typ:
- Unterlassungsklage
- Gerichts-Aktenzeichen:
- 103 O 52/25
- Zuständiges Gericht:
- Landgericht Berlin II
- Tätige Organisation:
- Verbraucherzentrale Baden-Württemberg
- Geht vor gegen:
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HelloFresh Deutschland SE & Co. KG
Prinzenstr. 89
10969 Berlin
Deutschland - Eintrag ins Verbandsklageregister vorhanden:
-
Nein
- Müssen Interessierte sich anmelden, um von einem möglichen Ausgang des Verfahrens zu profitieren?:
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Nein
- Datum der Einreichung:
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- Datum der Beendigung des Verfahrens:
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- Standdatum:
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Zugehörige Dokumente
Das beantragt die Verbraucherzentrale
Die Beklagte wird verurteilt, es zu unterlassen, einen Verbraucher, gegenüber dem die Beklagte bestätigt hat, dass eine Forderung aus einer nicht gelieferten Bestellung nicht bestehe (Anlage K 1), gleichwohl diese Forderung durch ein Inkassoinstitut beitreiben zu lassen, wie geschehen gegenüber dem Verbraucher [...], in den Inkassoschreiben vom 14.01.2025 (Anlage K 2), vom 10.02.2025 (Anlage K 4) und vom 25.03.2025 (Anlage K 5) (rote Umrahmungen in den Anlagen zur Hervorhebung durch die Klägerin).
Das Landgericht Berlin hat die Beklagte antragsgemäß verurteilt. Das Urteil ist rechtskräftig.