Klage gegen HelloFresh, Verfahren III

Betreiben einer Forderung / Urteil zugunsten der Verbraucherzentrale ergangen

Allgemeine Verfahrensdaten

Verfahrens-Typ:
Unterlassungsklage
Gerichts-Aktenzeichen:
​​103 O 52/25​
Zuständiges Gericht:
Landgericht Berlin II
Tätige Organisation:
Verbraucherzentrale Baden-Württemberg
Geht vor gegen:

HelloFresh Deutschland SE & Co. KG
Prinzenstr. 89
10969 Berlin
Deutschland

Eintrag ins Verbandsklageregister vorhanden:
Nein
Müssen Interessierte sich anmelden, um von einem möglichen Ausgang des Verfahrens zu profitieren?:
Nein
Datum der Einreichung:
Datum der Beendigung des Verfahrens:
Standdatum:

Das beantragt die Verbraucherzentrale

Die Beklagte wird verurteilt, es zu unterlassen, einen Verbraucher, gegenüber dem die Beklagte bestätigt hat, dass eine Forderung aus einer nicht gelieferten Bestellung nicht bestehe (Anlage K 1), gleichwohl diese Forderung durch ein Inkassoinstitut beitreiben zu lassen, wie geschehen gegenüber dem Verbraucher [...], in den Inkassoschreiben vom 14.01.2025 (Anlage K 2), vom 10.02.2025 (Anlage K 4) und vom 25.03.2025 (Anlage K 5) (rote Umrahmungen in den Anlagen zur Hervorhebung durch die Klägerin).

Das Landgericht Berlin hat die Beklagte antragsgemäß verurteilt. Das Urteil ist rechtskräftig.