Klage gegen Homöopathisches Laboratorium Alexander Pflüger GmbH & Co.KG
Werbung mit unzulässigen gesundheitsbezogenen Aussagen für Schüßlersalze / Urteil ergangen (nicht rechtskräftig)
Die Klägerin wendet sich dagegen, dass die Beklagte mit unzulässigen gesundheitsbezogenen Aussagen für die von ihr hergestellten und vertriebenen Schüßlersalze wirbt.
Das Landgericht Bochum hat die Klage unter dem Az. I-14 O 35/24 abgewiesen. Die Verbraucherzentrale hat gegen das Urteil Berufung vor dem Oberlandesgericht Hamm (Az. I-4 U 12/25) eingelegt.