Klage gegen Invia Travel Germany GmbH

Reisevermittlungsportal ab-in-den-Urlaub.de: Manipulative Designs setzen Verbraucher:innen unter Druck.

Allgemeine Verfahrensdaten

Verfahrens-Typ: Unterlassungsklage
Gerichts-Aktenzeichen: 14 UKl 3/25
Zuständiges Gericht: Oberlandesgericht Dresden
Tätige Organisation: Verbraucherzentrale Niedersachsen
Geht vor gegen:

Invia Travel Germany GmbH
Dittrichring 18-20
04109 Leipzig
Deutschland

Eintrag ins Verbandsklageregister vorhanden:
No
Registrierungspflicht:
No
Datum der rechtlichen Schritte:
Datum der Beendigung des Verfahrens:
Standdatum:

Mit Urteil vom 14. April 2026 wies das OLG Dresden die Klage der Verbraucherzentrale Niedersachsen mit der Begründung ab, dass allein das Vorliegen von Dark Patterns ihre Verwendung nicht unzulässig mache und der Druck, der von den beanstandeten Nachfrage- und Verfügbarkeitshinweisen herrührt, nicht so groß sei.