Klage gegen Kaffeehenk, Verfahren I
Impressumspflicht, Pflicht zur Angabe des Grundpreises, Belehrungspflicht über das Widerrufsrecht im Fernabsatz / Versäumnisurteil ergangen
Allgemeine Verfahrensdaten
- Verfahrens-Typ:
- Unterlassungsklage
- Gerichts-Aktenzeichen:
- 35 O 3/25 KfH
- Zuständiges Gericht:
- Landgericht Stuttgart
- Tätige Organisation:
- Verbraucherzentrale Baden-Württemberg
- Geht vor gegen:
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Henk-Jan Lesker
Venweg 11
7591 NR Denekamp
Niederlande - Eintrag ins Verbandsklageregister vorhanden:
-
Nein
- Müssen Interessierte sich anmelden, um von einem möglichen Ausgang des Verfahrens zu profitieren?:
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Nein
- Datum der Einreichung:
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- Datum der Beendigung des Verfahrens:
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- Standdatum:
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Das beantragt die Verbraucherzentrale
- Dem Beklagten wird untersagt, Verbrauchern in der Bundesrepublik Deutschland den Abschluss von Verbrauchsgüterkaufverträgen im Fernabsatz anzubieten oder anbieten zu lassen und in diesem Zusammenhang ein Impressum zu verwenden gemäß Anlage K 2.
- Dem Beklagten wird untersagt, Verbrauchern in der Bundesrepublik Deutschland Waren in Fertigverpackungen von mehr als 10 g anzubieten oder anbieten zu lassen, ohne neben dem Gesamtpreis auch den Grundpreis unmissverständlich, klar erkennbar und gut lesbar anzugeben, wie geschehen gemäß Anlage K 3.
- Dem Beklagten wird untersagt, Verbrauchern in der Bundesrepublik Deutschland Waren im Fernabsatz anzubieten oder anbieten zu lassen, bei denen die Verbrauchssteuer zwingend hinzugesetzt wird, ohne diesen Gesamtpreis in der Werbung anzugeben, wie geschehen gemäß Anlage K 3.
- Dem Beklagten wird untersagt, Verbrauchern in der Bundesrepublik Deutschland Waren im Fernabsatz anzubieten oder anbieten zu lassen und diese ausschließlich über das Widerrufsrecht zu belehren, wie geschehen gemäß Anlage K 5.
Das Landgericht Stuttgart hat antragsgemäß Versäumnisurteil erlassen.