Irreführung über Rabattaktion / Versäumnisurteil ergangen
Die Klägerin wendet sich dagegen, dass die Beklagte in ihren Filialen Verbrauchern Kaffee zum Kauf anbietet, der mit einem Rabatt „im Supermarkt“ beworben wird, obwohl der Verbraucher diesen Rabatt im Supermarkt der Beklagten nicht erhält.
Das Landgericht Heilbronn hat antragsgemäß Versäumnisurteil gegen die Beklagte erlassen (Az. Di 8 O 40/24).