Das beantragt die Verbraucherzentrale:
Der Beklagten wird untersagt, Cranberries,
- versehen mit einem Gütesiegel „LANDWIRTSCHAFT GUTES AUS DEUTSCHLAND“
- oder mit der Beschreibung „MARKT-frisch AUS DEUTSCHLAND“
- oder mit der Bezeichnung „Niedersächsische CRANBERRIES“
- oder versehen mit einer Karte der Bundesrepublik Deutschland, in der das Land Niedersachsen grafisch hervorgehoben ist,
- oder mit der Behauptung „Von unserem Bauern aus Niedersachsen“
- oder mit der Behauptung „Von unserem Bauern […] aus Gilten“
anzubieten, soweit das Ursprungsland der Cranberries Polen ist und diese von der Firma Herbert Widmann GmbH, Schäftlarnstraße 10, 81371 München, in den Handel gegeben werden, wie geschehen gemäß Anlage K 3.