Klage gegen klarmobil
Bereitstellung von Informationen bei telefonischen Vertragsabschlüssen / Urteil zugunsten der Verbraucherzentrale ergangen (nicht rechtskräftig)
Allgemeine Verfahrensdaten
- Verfahrens-Typ:
- Unterlassungsklage
- Gerichts-Aktenzeichen:
- 402 HKO 15/26
- Zuständiges Gericht:
- Landgericht Hamburg
- Tätige Organisation:
- Verbraucherzentrale Baden-Württemberg
- Geht vor gegen:
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klarmobil GmbH
Hollerstraße 126
24782 Büdelsdorf
Deutschland - Eintrag ins Verbandsklageregister vorhanden:
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Ja
- Müssen Interessierte sich anmelden, um von einem möglichen Ausgang des Verfahrens zu profitieren?:
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Nein
- Datum der Einreichung:
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- Datum der Zustellung an die Gegenpartei:
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- Standdatum:
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Die Klägerin wendet sich dagegen, dass die Beklagte im Zusammenhang mit der Andienung eines Telefontarifs in Kombination mit einem Smartphone verschweigt, dass es sich bei dem Smartphone um ein Gebrauchtgerät handelt, und außerdem die Geltung Allgemeiner Geschäftsbedingungen behauptet, obwohl diese nie wirksam einbezogen wurden.
Das Landgericht Hamburg hat die Beklagte antragsgemäß verurteilt, das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.