Klage gegen Lifta GmbH

Anforderung einer Vergütung aufgrund der Kündigung eines Vertrages über die Erstellung, Lieferung und Montage eines Treppenlifts / Urteil ergangen

Allgemeine Verfahrensdaten

Verfahrens-Typ: Unterlassungsklage
Gerichts-Aktenzeichen: 6 U 45/25
Zuständiges Gericht: Oberlandesgericht Köln
Tätige Organisation: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg
Geht vor gegen:

Lifta GmbH
Horbeller Straße 33
50858 Köln
Deutschland

Eintrag ins Verbandsklageregister vorhanden:
Yes
Registrierungspflicht:
No
Datum der rechtlichen Schritte:
Datum der Zustellung an die Gegenpartei:
Datum der Beendigung des Verfahrens:
Standdatum:

Die Klägerin wendet sich dagegen, dass die Beklagte einem Verbraucher, der einen Vertrag über die Lieferung in Montage eines Treppenlifts gekündigt hat, die Auflösung des Vertrags gegen Zahlung einer anteiligen Vergütung anbietet, ohne die Parameter offenzulegen, anhand derer die Beklagte ihren Vergütungsanspruch berechnet.

Das Landgericht Köln hat die Klage mit Urteil vom 07.02.2025 (Az. 81 I 55/24) abgewiesen. Die hiergegen eingelegte Berufung hat das Oberlandesgericht Köln (Az. 6 U 45/25) zurückgewiesen.