Klage gegen Lifta GmbH
Anforderung einer Vergütung aufgrund der Kündigung eines Vertrages über die Erstellung, Lieferung und Montage eines Treppenlifts / Urteil ergangen
Allgemeine Verfahrensdaten
- Verfahrens-Typ:
- Unterlassungsklage
- Gerichts-Aktenzeichen:
- 6 U 45/25
- Zuständiges Gericht:
- Oberlandesgericht Köln
- Tätige Organisation:
- Verbraucherzentrale Baden-Württemberg
- Geht vor gegen:
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Lifta GmbH
Horbeller Straße 33
50858 Köln
Deutschland - Eintrag ins Verbandsklageregister vorhanden:
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Ja
- Müssen Interessierte sich anmelden, um von einem möglichen Ausgang des Verfahrens zu profitieren?:
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Nein
- Datum der Einreichung:
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- Datum der Zustellung an die Gegenpartei:
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- Datum der Beendigung des Verfahrens:
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- Standdatum:
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Zugehörige Dokumente
Die Klägerin wendet sich dagegen, dass die Beklagte einem Verbraucher, der einen Vertrag über die Lieferung in Montage eines Treppenlifts gekündigt hat, die Auflösung des Vertrags gegen Zahlung einer anteiligen Vergütung anbietet, ohne die Parameter offenzulegen, anhand derer die Beklagte ihren Vergütungsanspruch berechnet.
Das Landgericht Köln hat die Klage mit Urteil vom 07.02.2025 (Az. 81 I 55/24) abgewiesen. Die hiergegen eingelegte Berufung hat das Oberlandesgericht Köln (Az. 6 U 45/25) zurückgewiesen.