Klage gegen PENNY-Markt GmbH, Verfahren I

Irreführung über Regionalität von Champignons / Urteil zugunsten der Verbraucherzentrale ergangen

Allgemeine Verfahrensdaten

Verfahrens-Typ: Unterlassungsklage
Gerichts-Aktenzeichen: 6 U 34/25
Zuständiges Gericht: OLG Köln
Tätige Organisation: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg
Geht vor gegen:

PENNY-Markt GmbH
Domstraße 20
50668 Köln
Deutschland

Eintrag ins Verbandsklageregister vorhanden:
Yes
Registrierungspflicht:
No
Datum der rechtlichen Schritte:
Datum der Zustellung an die Gegenpartei:
Datum der Beendigung des Verfahrens:
Standdatum:

Die Klägerin wendet sich dagegen, dass die Beklagte für Gemüse mit irreführenden Angaben zur Herkunft wirbt. Die Verbraucherzentrale hatte beanstandet, dass die Beklagte für Champignons mit dem Hinweis wirbt, diese stammten aus Deutschland, sofern die beworbenen Pilze tatsächlich aus einem anderen Ernteland stammten.

Gegen den Anbieter ist am 19.12.2024 antragsgemäß ein Urteil beim Landgericht Köln (Az. 81 O 29/24) ergangen. Die Berufung der Beklagten wurde durch das Oberlandesgericht Köln (Az. 6 U 34/25) als unbegründet zurückgewiesen und das Urteil des Landgerichts bestätigt. Die Beklagte hat Revision beim Bundesgerichtshof (Az. I ZR 239/25) eingelegt. Nachdem die Beklagte die Revision zurückgenommen hat, ist die Entscheidung des OLG Köln rechtskräftig.