Klage gegen Plocher GmbH
Grundpreisangabe bei Körperpflegeprodukten / Anerkenntnisurteil ergangen
Allgemeine Verfahrensdaten
- Verfahrens-Typ:
- Unterlassungsklage
- Gerichts-Aktenzeichen:
- B 4 O 57/26
- Zuständiges Gericht:
- Landgericht Konstanz
- Tätige Organisation:
- Verbraucherzentrale Baden-Württemberg
- Geht vor gegen:
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Plocher GmbH
Torenstraße 26
88709 Meersburg
Deutschland - Eintrag ins Verbandsklageregister vorhanden:
-
Nein
- Müssen Interessierte sich anmelden, um von einem möglichen Ausgang des Verfahrens zu profitieren?:
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Nein
- Datum der Einreichung:
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- Datum der Beendigung des Verfahrens:
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- Standdatum:
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Das beantragt die Verbraucherzentrale:
Die Beklagte wird verurteilt, es zu unterlassen, Verbrauchern im Internet vorverpackte, flüssige Körperpflegeprodukte unter Angabe eines Gesamtpreises zum Kauf anzubieten, wenn dabei nicht unmissverständlich, klar erkennbar und gut lesbar der Grundpreis pro Liter des angebotenen Produkts angegeben wird, wie geschehen gemäß Screenshots nach Anlage K 3.
Die Beklagte hat vor dem Landgericht Konstanz die Klage anerkannt, so dass Anerkenntnisurteil ergehen konnte.