Die Verbraucherzentrale beantragt:
Die Beklagte wird verurteilt, es zu unterlassen, Verbrauchern die entgeltpflichtige Kündigung von mit Dritten geschlossenen Abonnementverträgen anzudienen und zur Abgabe der Vertragserklärung des Verbrauchers einen Kündigungsbutton zu verwenden, der wie folgt beschriftet ist (Anlage K 1, Seite 5):

- Die Beklagte wird weiter verurteilt, es zu unterlassen, Verbrauchern die entgeltpflichtige Kündigung von mit Dritten geschlossenen Abonnementverträgen anzudienen, ohne unmittelbar vor Abgabe der Vertragserklärung des Verbrauchers diesen über die wesentlichen Eigenschaften der von der Schuldnerin angebotenen Dienstleistung in hervorgehobener Weise zu informieren, wie geschehen im Bestellprozess gemäß Screenshots nach Anlage K 1.
Vor dem Landgericht Karlsruhe ist ein Versäumnisurteil ergangen.