Klage gegen Riverty Services GmbH
Inkassoschreiben, obwohl von dem Verbraucher im Hinblick auf den konkreten Vertrag mit der 1N Telecom GmbH das Widerrufsrecht ausgeübt wurde / Urteil zugunsten der Verbraucherzentrale ergangen (nicht rechtskräftig)
Allgemeine Verfahrensdaten
- Verfahrens-Typ:
- Unterlassungsklage
- Gerichts-Aktenzeichen:
- I-4 U 40/26
- Zuständiges Gericht:
- OLG Hamm
- Tätige Organisation:
- Verbraucherzentrale Baden-Württemberg
- Geht vor gegen:
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Riverty Services GmbH
Gütersloherstr. 123
33415 Verl
Deutschland - Eintrag ins Verbandsklageregister vorhanden:
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Ja
- Müssen Interessierte sich anmelden, um von einem möglichen Ausgang des Verfahrens zu profitieren?:
-
Nein
- Datum der Einreichung:
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- Datum der Zustellung an die Gegenpartei:
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- Standdatum:
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Die Klägerin klagt dagegen, dass die Beklagte als Inkassounternehmen für Dritte angebliche Forderungen unter Bezugnahme auf Vertragsbeziehungen beitreibt, die aufgrund einen wirksam erklärten Widerrufs tatsächlich nicht mehr bestehen.
Das Landgericht Bochum, Az. I-15 O 46/24, hat nach der mündlichen Verhandlung ein Urteil zugunsten der Verbraucherzentrale erlassen. Die Urteilsgründe liegen noch nicht vor, das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Beklagte hat gegen das erstinstanzliche Urteil Berufung eingelegt.