Klage gegen Signal Iduna Krankenversicherung a.G.
Beratung zum Tarifwechsel bei der Krankenversicherung
Allgemeine Verfahrensdaten
Verfahrens-Typ:
Unterlassungsklage
Gerichts-Aktenzeichen:
20 O 8/26
Zuständiges Gericht:
Landgericht Dortmund
Tätige Organisation:
Verbraucherzentrale Baden-Württemberg
Geht vor gegen:
SIGNAL IDUNA Krankenversicherung a.G.
Josef-Scherer-Str. 3
44139 Dortmund
Deutschland
Eintrag ins Verbandsklageregister vorhanden:
Nein
Müssen Interessierte sich anmelden, um von einem möglichen Ausgang des Verfahrens zu profitieren?:
Nein
Datum der Einreichung:
Standdatum:
Das beantragt die Verbraucherzentrale:
Die Beklagte wird verurteilt, es zu unterlassen, einem Verbraucher, der im Falle einer bestehenden privaten Krankenzusatzversicherung die Beklagte zum Zwecke eines Wechsel nach § 204 VVG zur Benennung gleichartiger Tarife aufgefordert hat (Anlage K 1), entgegenzuhalten, ein solcher Tarifwechsel sei nicht möglich, weil das gesetzliche Tarifwechselrecht nach § 204 VVG ausschließlich für die Krankenvollversicherung konzipiert worden sei, wie geschehen im Schreiben der Beklagten an den Verbraucher […], nach Anlage K 2.