Klage gegen Signal Iduna Krankenversicherung a.G.
Beratung zum Tarifwechsel bei der Krankenversicherung / Anerkenntnisurteil ergangen
Allgemeine Verfahrensdaten
SIGNAL IDUNA Krankenversicherung a.G.
Josef-Scherer-Str. 3
44139 Dortmund
Deutschland
Das beantragt die Verbraucherzentrale
Die Beklagte wird verurteilt, es zu unterlassen, einem Verbraucher, der im Falle einer bestehenden privaten Krankenzusatzversicherung die Beklagte zum Zwecke eines Wechsel nach § 204 VVG zur Benennung gleichartiger Tarife aufgefordert hat (Anlage K 1), entgegenzuhalten, ein solcher Tarifwechsel sei nicht möglich, weil das gesetzliche Tarifwechselrecht nach § 204 VVG ausschließlich für die Krankenvollversicherung konzipiert worden sei, wie geschehen im Schreiben der Beklagten an den Verbraucher […], nach Anlage K 2.
Das Landgericht Dortmund hat antragsgemäß ein Anerkenntnisurteil erlassen.