Fehlende Angabe von Grundpreisen / Versäumnisurteil ergangen
Die Klägerin wendet sich dagegen, dass die Beklagte Verbraucher:innen im Internet Waren nach Volumen unter Angabe eines Gesamtpreises zum Kauf anbietet, ohne einen Grundpreis anzugeben.
Gegen den Anbieter ist ein Versäumnisurteil vor dem Landgericht Karlsruhe (Az. 14 O 26/25 KfH) ergangen.