Klage gegen starmobile GmbH

Werbung zur Surfgeschwindigkeit im Hinblick auf das angekündigte Datenvolumen. Widerrufsbelehrung sowie Information zu den wesentlichen Eigenschaften des Abos / Urteil ergangen (nicht rechtskräftig)

Allgemeine Verfahrensdaten

Verfahrens-Typ: Unterlassungsklage
Gerichts-Aktenzeichen: 6 U 318/25
Zuständiges Gericht: OLG Frankfurt a.M.
Tätige Organisation: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg
Geht vor gegen:

starmobile GmbH
Frankfurter Str. 45
36043 Fulda
Deutschland

Eintrag ins Verbandsklageregister vorhanden:
Yes
Registrierungspflicht:
No
Datum der rechtlichen Schritte:
Datum der Zustellung an die Gegenpartei:
Standdatum:

Die Klägerin wendet sich dagegen, dass die Beklagte als Betreiberin eines Onlineshops irreführend hinsichtlich einer Surf-Datenvolumenmenge zu einer bestimmten Geschwindigkeit wirbt, außerdem den Verbraucher über dessen gesetzliches Widerrufsrecht unzutreffend informiert und schließlich im Zusammenhang mit dem Abschluss des Vertrags im Internet gegen gesetzliche Transparenzvorschriften verstößt.

Das Landgericht Fulda hat der Klage teilweise stattgeben und sie im Übrigen abgewiesen (Az. 6 O 16/24). Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Gegen diese Entscheidung hat die Verbraucherzentrale Berufung zum OLG Frankfurt a.M. eingelegt.