Klage gegen Stromio, jetzt: Grünwelt Energie Stromversorgungsgesellschaft mbH
Unzulässige rückwirkende Kündigung von Stromlieferverträgen
Allgemeine Verfahrensdaten
- Verfahrens-Typ:
- Musterfeststellungsklage
- Gerichts-Aktenzeichen:
- I – 2 MK1/22
- Zuständiges Gericht:
- Oberlandesgericht Hamm
- Tätige Organisation:
- Verbraucherzentrale Hessen
- Geht vor gegen:
-
Grünwelt Energie Stromversorgungsgesellschaft mbH (vormals: Stromio)
Rheinpromenade 13.
40789 Monheim am Rhein
Deutschland - Eintrag ins Verbandsklageregister vorhanden:
-
Ja
- Müssen Interessierte sich anmelden, um von einem möglichen Ausgang des Verfahrens zu profitieren?:
-
Ja
- Datum der Einreichung:
-
- Datum der Beendigung des Verfahrens:
-
- Standdatum:
-
- Die Grünwelt Energie Stromversorgungsgesellschaft mbH (vormals: Stromio) hat Ende 2021 die Belieferung ihrer Kunden eingestellt und Verträge mit zum Teil langfristigen Laufzeiten gekündigt.
- Diese Kündigungen sind aus Sicht der Verbraucherzentrale Hessen rechtswidrig.