Klage gegen Telekom Deutschland GmbH I

Irreführung über Surfgeschwindigkeit abhängig vom verbrauchten Datenvolumen / Versäumnisurteil ergangen

Allgemeine Verfahrensdaten

Verfahrens-Typ: Unterlassungsklage
Gerichts-Aktenzeichen: 87 O 44/24
Zuständiges Gericht: Landgericht Köln
Tätige Organisation: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg
Geht vor gegen:

Telekom Deutschland GmbH
Landgrabenweg 151
53227 Bonn
Deutschland

Eintrag ins Verbandsklageregister vorhanden:
Yes
Registrierungspflicht:
No
Datum der rechtlichen Schritte:
Datum der Zustellung an die Gegenpartei:
Datum der Beendigung des Verfahrens:
Standdatum:

Die Klägerin wendet sich dagegen, dass die Beklagte im Zusammenhang mit der Vermarktung eines Mobilfunkvertrags mit einer Datenvolumenmenge mit einer bestimmten Surf-Geschwindigkeit („10 GB – 5G Highspeed Internet“) werben lässt, die die Beklagte ausweislich ihres Produktinformationsblatts nicht einhalten möchte. 

Das Landgericht hat antragsgemäß Versäumnisurteil gegen den Anbieter erlassen (Az. 87 O 44/24).