Klage gegen voxenergie GmbH, Verfahren II

Unterlassungsklage, da über einseitige Vertragsänderungen nicht rechtzeitig, klar und verständlich und über das Sonderkündigungsrecht überhaupt nicht informiert wurde. / Versäumnisurteil ergangen

Allgemeine Verfahrensdaten

Verfahrens-Typ: Unterlassungsklage
Gerichts-Aktenzeichen: 97 O 83/23
Zuständiges Gericht: Landgericht Berlin
Tätige Organisation: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg
Geht vor gegen:

Voxenergie GmbH
Großbeerenstraße 2-10
10117 Berlin
Deutschland

Registrierungspflicht:
No
Datum der rechtlichen Schritte:
Standdatum:

Die Klägerin wendet sich dagegen, dass die Beklagte gegenüber Verbrauchern Telekommunikationsverträge einseitig ändert, ohne rechtzeitig, nämlich mindestens zwei Monate vor dem Zeitpunkt der Vertragsänderung, über den Inhalt und den Zeitpunkt der Vertragsänderung sowie über das dem Verbraucher infolge der Vertragsänderung zustehende Kündigungsrecht zu informieren. 

Das Landgericht Berlin (Az. 97 O 83/23) hat in der mündlichen Verhandlung antragsgemäß Versäumnisurteil erlassen.