Kostenbehaftete Anleihe statt vermeintlich sicheres Festgeldes

Irreführende Werbung ohne Hinweis auf den Ausgabeaufschlag / Anerkenntnisurteil der Deutschen Bank

Allgemeine Verfahrensdaten

Verfahrens-Typ: Unterlassungsklage
Gerichts-Aktenzeichen: 3-10 O 607/23
Zuständiges Gericht: Landgericht Frankfurt am Main
Tätige Organisation: Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt
Geht vor gegen:

Deutsche Bank AG
Taunusanlage 12
60325 Frankfurt am Main
Deutschland

Eintrag ins Verbandsklageregister vorhanden:
No
Registrierungspflicht:
No
Datum der rechtlichen Schritte:
Datum der Beendigung des Verfahrens:
Standdatum:

Der Kläger wendet sich dagegen, dass die Beklagte auf einem Plakat an der Tür ihrer Filiale in Halle für eine Geldanlage zu folgenden Bedingungen geworben: „2 Jahre Laufzeit, Bei Bedarf verfügbar, 100% Kapitalschutz, Jährliche Zinszahlung“ mit einer Verzinsung von „2,8 % p.a.“. Erst im Produktinformationsblatt wurde auf Kosten und Risiken (wie einem „Emittenten-/Bonitätsrisiko, „Preisänderungsrisiko“, „Liquiditätsrisiko“ sowie „Kündigung-/Wiederanlagerisiko“) hingewiesen. Danach waren 0,5 % des Nennbetrags als Ausgabeaufschlag zu leisten.

Mit Anerkenntnisurteil vom 10.04.2024 wurde der Beklagten untersagt, für eine Festzinsanleihe mit einem solchen Werbeflyer und den Angaben zu werben, die Geldanlage ermögliche 2,8 % p.a., wenn nicht in der Werbung auf den Ausgabeaufschlag von 0,5 % hingewiesen wird. (rechtskräftig)