Unterlassungsklage gegen Deutsche GigaNetz GmbH

Der Anbieter behält sich das Recht vor, einseitig die verwendete Übertragungstechnologie festzulegen und zu ändern. Außerdem räumt sich der Anbieter in den Klauseln ein außerordentliches Kündigungsrecht ein, sowohl wenn die Zustimmung des Grundstückseigentümers für den Anschluss fehlt, als auch wenn der Anbieter den Kunden aus beliebigen Gründen nicht an sein Netz anschließen kann.

Allgemeine Verfahrensdaten

Verfahrens-Typ: Unterlassungsklage
Gerichts-Aktenzeichen: 10 UKl 2/26
Zuständiges Gericht: Hanseatisches Oberlandesgericht
Tätige Organisation: Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen
Geht vor gegen:

Deutsche GigaNetz GmbH
Willy-Brandt-Straße 61-65
20457 Hamburg
Deutschland

Eintrag ins Verbandsklageregister vorhanden:
No
Registrierungspflicht:
No
Datum der rechtlichen Schritte:
Standdatum:

Verfahrensende: offen