Unterlassungsklage gegen Deutsche GigaNetz GmbH
AGB unzulässig, da die Vertragslaufzeit eines Glasfaservertrags erst ab Freischaltung des Anschlusses beginnen soll.
Allgemeine Verfahrensdaten
Verfahrens-Typ:
Unterlassungsklage
Gerichts-Aktenzeichen:
III ZR 8/25
Zuständiges Gericht:
BGH
Tätige Organisation:
Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen
Geht vor gegen:
Deutsche GigaNetz GmbH
Schauenburgerstraße 27
20095 Hamburg
Deutschland
Eintrag ins Verbandsklageregister vorhanden:
Yes
Registrierungspflicht:
No
Datum der rechtlichen Schritte:
Standdatum:
Verfahrensende: offen