Unterlassungsklage gegen Telefónica Germany GmbH & Co. OHG

AGB unzulässig, da die Wahl der Übertragungstechnologie bei einem Festnetzinternetvertrag im Ermessen des Anbieters steht und kein wesentlicher Vertragsbestandteil sein soll

Allgemeine Verfahrensdaten

Verfahrens-Typ: Unterlassungsklage
Gerichts-Aktenzeichen: 3 UKL 17/24
Zuständiges Gericht: Oberlandesgericht Bamberg
Tätige Organisation: Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen
Geht vor gegen:

Telefónica Germany GmbH & Co. OHG
Georg-Brauchle-Ring 50
80992 München
Deutschland

Eintrag ins Verbandsklageregister vorhanden:
No
Registrierungspflicht:
No
Datum der rechtlichen Schritte:
Datum der Zustellung an die Gegenpartei:
Standdatum:

Verfahrensende: offen