Unterlassungsklage gegen Telefónica Germany GmbH & Co. OHG
AGB unzulässig, da die Wahl der Übertragungstechnologie bei einem Festnetzinternetvertrag im Ermessen des Anbieters steht und kein wesentlicher Vertragsbestandteil sein soll
Allgemeine Verfahrensdaten
Verfahrens-Typ:
Unterlassungsklage
Gerichts-Aktenzeichen:
3 UKL 17/24
Zuständiges Gericht:
Oberlandesgericht Bamberg
Tätige Organisation:
Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen
Geht vor gegen:
Telefónica Germany GmbH & Co. OHG
Georg-Brauchle-Ring 50
80992 München
Deutschland
Eintrag ins Verbandsklageregister vorhanden:
No
Registrierungspflicht:
No
Datum der rechtlichen Schritte:
Datum der Zustellung an die Gegenpartei:
Standdatum:
Verfahrensende: offen